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Läppische Geldstrafe für versuchten Polizisten Mord Bremer Richter spricht Skandal-Urteil!
#1
Geschrieben 24 12 2009 - 13:20
Hat man von der Justiz etwas anderes erwartet? Hier wird wieder der Täter zum Opfer gemacht und wenn man bedenke, dass der Täter auf Lehramt studiert, dann wird einen um die Zukunft ganz bange.
Hierzu schreibt die Bild:
Was ist das nur für eine beschämende Justiz? Vor über zwei Jahren trat Hooligan Jens N. (31) einen Bremer Polizisten fast zu Tode. Doch den brutalen Schläger erwartet jetzt nur eine läppische Geldstrafe.
Das Opfer, Zivilfahnder Norbert Behnken (51, Name geändert) erinnert sich: „Es passierte beim Werderspiel im Mai 2007. Ich ging in die Schmidtstraße, stand plötzlich einer Horde Hooligans gegenüber. Sofort bekam ich einen Fußtritt an mein linkes Ohr. Am Boden liegend wurde weiter auf mich eingetreten. Irgendwann verlor ich das Bewusstsein.“
Schwer verletzt kommt der Polizist auf die Intensivstation. Ärzte stellen diverse Knochenbrüche, Hirnblutungen und eine schwere Schädelverletzung fest, kämpfen um sein Leben. Er kommt durch, ist drei Monate krankgeschrieben. Die Polizei fahndet mit einem Foto nach dem brutalen Schläger, schnappt ihn einige Tage später. Hooligan Jens N. aus Münster.
Jetzt, fast drei Jahre später, die beschämende Entscheidung. Horst Göbel (53), Chef der Polizeigewerkschaft GdP: „Nach unseren Informationen hat die Staatsanwaltschaft zusammen mit dem Gericht entschieden, dass ein Strafbefehl ausreichend ist. Der Schläger bekommt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Ich halte das für einen schlimmen Justiz-Skandal.“
Polizist Norbert Behnken ist enttäuscht: „Ich hätte dem Täter gerne beim Prozess ins Gesicht geschaut. Er hat mir einen Brief geschrieben, dass er eine Kerze für mich angezündet hat. Davon habe ich nichts.“
Gewerkschafter Göbel resigniert: „Das milde Urteil ist ein Signal, dass prügelnde Hooligans ermutigt, weiter zu machen. Der Beschuldigte hat es so verstanden. Er ist in diesem Jahr erneut als Schläger in Erscheinung getreten.“ Bremens Richter sollten sich was schämen!
Bild
#2
Geschrieben 13 01 2010 - 23:52
Hallo Natascha,
dies ist mein erster Beitrag und ich versuche ihn sachlich zu diesem Thema zu halten und hoffe auf Meinungsfreiheit in diesem Forum.
Aber nun zum Thema.
Leider ist die Bild Zeitung oftmals nicht wirklich eine gute Quelle. So auch in diesem Fall.
Hier bei diesem Thema wird es ganz deutlich, denn der Artikel ist mit Lügen gespickt.
Fakt ist: Der Polizist wurde vom Beschuldigten einmal ins Gesicht getreten. Die Folge war ein Jochbeinbruch, jedoch war dies zu keiner Zeit lebensgefährlich. Auch hat der Täter nicht nachgetreten. Dies wurde auch so vom Polizisten bestätigt. Es ist jedoch klar, dass dies für die Bild Zeitung als Schlagzeile kaum ausreicht, da liest sich ein versuchter Mord gleich viel besser.
Rein juristisch gesehen nimmt man mit einem Tritt zwar Verletzungen des Anderen in Kauf, jedoch ist ein Mord eine nach Vorsatz geführte Handlung die zum Tot der anderen Person führen soll. Somit spricht man hier in diesem Fall von vorsätzlicher Körperverletzung. Liest sich doch aber nicht gut in der Presse oder?
Im allgemeinen werden für Straftaten dieser Größenordnung Geldstrafen im geringen 4stelligen Bereich erhoben. In diesem Fall sprechen wir von einer Vorstrafe mit Geldbüße im 5stelligen Bereich. Ich denke, das ist schon genügend Strafe für den Täter.
Vergleichen wir eine allwöchentliche Diskoschlägerei, die zumeist mit ähnlichen Folgen ausgeht, wäre das in diesem Fall eine reine Entscheidung die durch die Öffentlichkeit erwirkt wurde und nichts mit der tatsächlich üblichen und angewendeten Rechtssprechung zu tun hat.
Also ein Schauprozess.
Ebenfalls schreibt die Bild in einem weiteren Artikel, dass der Täter wegen der "geringen" Strafe wieder straffällig geworden ist, dies ist ebenfalls eine Falschaussage. Der Täter war weder beim Fußball noch zu anderen Veranstaltungen erneut auffällig geworden.
MfG
Ironside
dies ist mein erster Beitrag und ich versuche ihn sachlich zu diesem Thema zu halten und hoffe auf Meinungsfreiheit in diesem Forum.
Aber nun zum Thema.
Leider ist die Bild Zeitung oftmals nicht wirklich eine gute Quelle. So auch in diesem Fall.
Hier bei diesem Thema wird es ganz deutlich, denn der Artikel ist mit Lügen gespickt.
Fakt ist: Der Polizist wurde vom Beschuldigten einmal ins Gesicht getreten. Die Folge war ein Jochbeinbruch, jedoch war dies zu keiner Zeit lebensgefährlich. Auch hat der Täter nicht nachgetreten. Dies wurde auch so vom Polizisten bestätigt. Es ist jedoch klar, dass dies für die Bild Zeitung als Schlagzeile kaum ausreicht, da liest sich ein versuchter Mord gleich viel besser.
Rein juristisch gesehen nimmt man mit einem Tritt zwar Verletzungen des Anderen in Kauf, jedoch ist ein Mord eine nach Vorsatz geführte Handlung die zum Tot der anderen Person führen soll. Somit spricht man hier in diesem Fall von vorsätzlicher Körperverletzung. Liest sich doch aber nicht gut in der Presse oder?
Im allgemeinen werden für Straftaten dieser Größenordnung Geldstrafen im geringen 4stelligen Bereich erhoben. In diesem Fall sprechen wir von einer Vorstrafe mit Geldbüße im 5stelligen Bereich. Ich denke, das ist schon genügend Strafe für den Täter.
Vergleichen wir eine allwöchentliche Diskoschlägerei, die zumeist mit ähnlichen Folgen ausgeht, wäre das in diesem Fall eine reine Entscheidung die durch die Öffentlichkeit erwirkt wurde und nichts mit der tatsächlich üblichen und angewendeten Rechtssprechung zu tun hat.
Also ein Schauprozess.
Ebenfalls schreibt die Bild in einem weiteren Artikel, dass der Täter wegen der "geringen" Strafe wieder straffällig geworden ist, dies ist ebenfalls eine Falschaussage. Der Täter war weder beim Fußball noch zu anderen Veranstaltungen erneut auffällig geworden.
MfG
Ironside
Natascha sagte am 24 Dezember 2009 - 12:30 :
Hat man von der Justiz etwas anderes erwartet? Hier wird wieder der Täter zum Opfer gemacht und wenn man bedenke, dass der Täter auf Lehramt studiert, dann wird einen um die Zukunft ganz bange.
Hierzu schreibt die Bild:
Was ist das nur für eine beschämende Justiz? Vor über zwei Jahren trat Hooligan Jens N. (31) einen Bremer Polizisten fast zu Tode. Doch den brutalen Schläger erwartet jetzt nur eine läppische Geldstrafe.
Das Opfer, Zivilfahnder Norbert Behnken (51, Name geändert) erinnert sich: „Es passierte beim Werderspiel im Mai 2007. Ich ging in die Schmidtstraße, stand plötzlich einer Horde Hooligans gegenüber. Sofort bekam ich einen Fußtritt an mein linkes Ohr. Am Boden liegend wurde weiter auf mich eingetreten. Irgendwann verlor ich das Bewusstsein.“
Schwer verletzt kommt der Polizist auf die Intensivstation. Ärzte stellen diverse Knochenbrüche, Hirnblutungen und eine schwere Schädelverletzung fest, kämpfen um sein Leben. Er kommt durch, ist drei Monate krankgeschrieben. Die Polizei fahndet mit einem Foto nach dem brutalen Schläger, schnappt ihn einige Tage später. Hooligan Jens N. aus Münster.
Jetzt, fast drei Jahre später, die beschämende Entscheidung. Horst Göbel (53), Chef der Polizeigewerkschaft GdP: „Nach unseren Informationen hat die Staatsanwaltschaft zusammen mit dem Gericht entschieden, dass ein Strafbefehl ausreichend ist. Der Schläger bekommt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Ich halte das für einen schlimmen Justiz-Skandal.“
Polizist Norbert Behnken ist enttäuscht: „Ich hätte dem Täter gerne beim Prozess ins Gesicht geschaut. Er hat mir einen Brief geschrieben, dass er eine Kerze für mich angezündet hat. Davon habe ich nichts.“
Gewerkschafter Göbel resigniert: „Das milde Urteil ist ein Signal, dass prügelnde Hooligans ermutigt, weiter zu machen. Der Beschuldigte hat es so verstanden. Er ist in diesem Jahr erneut als Schläger in Erscheinung getreten.“ Bremens Richter sollten sich was schämen!
Bild
Hierzu schreibt die Bild:
Was ist das nur für eine beschämende Justiz? Vor über zwei Jahren trat Hooligan Jens N. (31) einen Bremer Polizisten fast zu Tode. Doch den brutalen Schläger erwartet jetzt nur eine läppische Geldstrafe.
Das Opfer, Zivilfahnder Norbert Behnken (51, Name geändert) erinnert sich: „Es passierte beim Werderspiel im Mai 2007. Ich ging in die Schmidtstraße, stand plötzlich einer Horde Hooligans gegenüber. Sofort bekam ich einen Fußtritt an mein linkes Ohr. Am Boden liegend wurde weiter auf mich eingetreten. Irgendwann verlor ich das Bewusstsein.“
Schwer verletzt kommt der Polizist auf die Intensivstation. Ärzte stellen diverse Knochenbrüche, Hirnblutungen und eine schwere Schädelverletzung fest, kämpfen um sein Leben. Er kommt durch, ist drei Monate krankgeschrieben. Die Polizei fahndet mit einem Foto nach dem brutalen Schläger, schnappt ihn einige Tage später. Hooligan Jens N. aus Münster.
Jetzt, fast drei Jahre später, die beschämende Entscheidung. Horst Göbel (53), Chef der Polizeigewerkschaft GdP: „Nach unseren Informationen hat die Staatsanwaltschaft zusammen mit dem Gericht entschieden, dass ein Strafbefehl ausreichend ist. Der Schläger bekommt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Ich halte das für einen schlimmen Justiz-Skandal.“
Polizist Norbert Behnken ist enttäuscht: „Ich hätte dem Täter gerne beim Prozess ins Gesicht geschaut. Er hat mir einen Brief geschrieben, dass er eine Kerze für mich angezündet hat. Davon habe ich nichts.“
Gewerkschafter Göbel resigniert: „Das milde Urteil ist ein Signal, dass prügelnde Hooligans ermutigt, weiter zu machen. Der Beschuldigte hat es so verstanden. Er ist in diesem Jahr erneut als Schläger in Erscheinung getreten.“ Bremens Richter sollten sich was schämen!
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